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Neues Berufsbildungsgesetz
Mit der revidierten Bundesverfassung wird dem Bund neu die Kompetenz über
die Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) übertragen.
Seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes 2004 gilt eine Übergangsfrist
von fünf Jahren, innerhalb derer die Integration der neuen Bereiche abzuschliessen
ist.
Die verschiedenen Interessengruppen haben nun einige Jahre Zeit, in ihren Bereichen
die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
In dem für uns entscheidenden Bereich der Komplementärmedizin haben
sich der DvXund (Dachverband für natürliches Heilen) und verschiedene
andere Dachverbände zusammengeschlossen, um ein Berufsbild des Komplementärtherapeuten/der
Komplementärtherapeutin zu erarbeiten und die notwendigen Ausbildungs-
und Qualitätsprüfungs-Strukturen zu schaffen.
Die Arbeiten für die neuen Ausbildungsstrukturen (Modularisierung der Gesamtausbildung
in sinnvolle Einzelmodule) und für die Qualitätsprüfungsstrukturen
(Kriterien für Schulen, Lehrer und eine eidgenössische Höhere
Fachprüfung) grundsätzlich abgeschlossen. Allerdings müssen wir
uns bis zum Wirksam werden der neuen Strukturen und dem Berufsbild KomplementärTherapeut/in
noch einen Moment gedulden.
Zuerst muss am 17.Mai 2009 die Volksabstimmung "Zukunft mit Komplementärmedizin"
angenommen werden, bevor mit dem BBT die Berufsentwicklung weiter verfolgt werden
kann.
Weitere Infos auf: www.xund.ch
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