Berufsbild


Neues Berufsbildungsgesetz

Mit der revidierten Bundesverfassung wird dem Bund neu die Kompetenz über die Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) übertragen. Seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes 2004 gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer die Integration der neuen Bereiche abzuschliessen ist.
Die verschiedenen Interessengruppen haben nun einige Jahre Zeit, in ihren Bereichen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.

In dem für uns entscheidenden Bereich der Komplementärmedizin haben sich der DvXund (Dachverband für natürliches Heilen) und verschiedene andere Dachverbände zusammengeschlossen, um ein Berufsbild des Komplementärtherapeuten/der Komplementärtherapeutin zu erarbeiten und die notwendigen Ausbildungs- und Qualitätsprüfungs-Strukturen zu schaffen.
Die Arbeiten für die neuen Ausbildungsstrukturen (Modularisierung der Gesamtausbildung in sinnvolle Einzelmodule) und für die Qualitätsprüfungsstrukturen (Kriterien für Schulen, Lehrer und eine eidgenössische Höhere Fachprüfung) grundsätzlich abgeschlossen. Allerdings müssen wir uns bis zum Wirksam werden der neuen Strukturen und dem Berufsbild KomplementärTherapeut/in noch einen Moment gedulden.
Zuerst muss am 17.Mai 2009 die Volksabstimmung "Zukunft mit Komplementärmedizin" angenommen werden, bevor mit dem BBT die Berufsentwicklung weiter verfolgt werden kann.

Weitere Infos auf: www.xund.ch